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Benutzerordnung

Was auch gesagt werden muss:

Haftung und Schadenersatz

Jede/r BenutzerIn haftet für auf ihren/seinen Namen entliehene Medien.
Der Verlust oder die Beschädigung von Medien ist der Bibliothek sofort zu melden. Bei unbehebbaren Schäden oder Verlust ist grundsätzlich der Neuwert zu ersetzen oder ein angemessener Ersatz zu leisten.

Bei fehlenden Teilen (Spieleteile, Briefklammern von Tonies, zerbrochene CD-Hüllen...) werden grundsätzlich € 2 pro Teil eingehoben.

 

Entlehnung und Fristverlängerung 

Die Ausleihe erfolgt nach entrichteter Benutzungsgebühr.
Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln und vor Verschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
Die Medien sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an Dritte weiterverliehen, vervielfältigt oder zu öffentlichen Vorführungen benutzt werden.
Die Leihfrist für alle Bücher beträgt 3 Wochen, für alle anderen Medien 2 Wochen.
Die Rückgabe hat zeitgerecht zu erfolgen.
Bleiben die schriftlichen Mahnungen ergebnislos, erfolgt die Rückforderung durch die Stadtgemeinde Eferding auf dem Rechtsweg.
Eine Verlängerung der Leihfrist ist in der Bibliothek, per mail oder telefonisch möglich, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Grundsätzlich können Medien maximal 2 x verlängert werden.